Sicherheitshinweise und Verhaltensvorschriften

Sicherheitshinweise und Verhaltensvorschriften

  • Das  Betreten  von  sämtlichen  Anlagenteilen  und  Bereichen  außerhalb  des  durch  den  Tourguide bei der Führung zugewiesenen Bereiches ist  verboten. Insbesondere das Klettern oder Begehen von Anlagenteilen, sonstigen Geräten und Biertanks ist verboten. Generell gilt, dass die Gruppe zusammenbleiben soll.
  • Im gesamten Bereich ist das Laufen untersagt (außer wenn es die Sicherheit von Personen im besonderen Fall erfordert). Die vor Ort ausgehängten Informationen und Vorschriften sind unbedingt einzuhalten.
  • Es  ist  verboten, Materialien,  Rohstoffe,  (Anlagen)teile oder Unterlagen  aufzuheben  oder  mitzunehmen. Auf vielen (Anlagen)teilen sind für den unkundigen Besucher nicht erkennbare Stoffe vorhanden (wie zB Laugen), die zu Beeinträchtigungen führen können.  
  • Die Teilnehmer haben insbesondere Hitzestellen (das ist der Whirlpool im Gärkeller & Sudkessel im Sudhaus) zu meiden. Dies gilt ebenso für  sichtbare  Dämpfe,  Flüssigkeiten  am  Boden  und  geschlossene  Räumlichkeiten am Anlagengelände.
  • Die  Demonstrationsanlagen  sind  keine  Schaukraftwerke,  sondern  Brauanlagen  im  laufenden Betrieb. Daher kann es während der Führung zu Lärm, Staub und Geruchsentwicklung kommen.
  • RAUCHVERBOT: Während der gesamten Führung besteht Rauchverbot für die Teilnehmer.
  • Stark alkoholisierten Personen wird der Zutritt verwehrt, eine Teilnahme an der Führung ist für stark alkoholisierte Personen untersagt.
  • Die Teilnehmer dürfen keine Schalter oder Bedienungselement berühren oder betätigen.
  • Bei Benützung von Stiegen und Treppen ist auf Trittsicherheit und  Halt besonders zu achten.
  • Festes und geschlossenes Schuhwerk sind zu tragen.
  • Es wird empfohlen, geschlossene Kleidung zu tragen.
  • Das Betreten des Bereiches von Baustellen ist  strengstens untersagt.
  • Bei schlechter  Witterung  ist  das  Verhalten  entsprechend  anzupassen  und  erfordert eine  erhöhte  Aufmerksamkeit der Teilnehmer, insbesondere in Hinblick auf  Schneeräumungsfahrzeugen,  Glatteis  udgl.
  • Das  Hantieren  mit  brandgefährlichen  Stoffen,  Feuer  und  offenem  Licht  ist  verboten.

Haftungsausschluss:

Die Teilnehmer bestätigt und anerkennt hiermit den nachstehende Haftungsausschluss. An der Veranstaltung nimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko teil. Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an einer Person oder Sache, von wem auch immer verursacht, wird vom Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche. Mit der nachfolgenden Buchung bestätigt und anerkennt der Teilnehmen diesen Haftungsausschluss.

Die Betätigung der Notfall-Dusche im EG darf nur im Notfall erfolgen, wird diese aus einem anderen Grund betätigt muss der Verursacher dies mit einer sofortigen Zahlung von EUR 490,- für die Reinigung begleichen.

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